Leistungen
Was Sie als Geschädigter nach einem Unfall beachten sollten!
Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen. Nur dann haben Sie eine Möglichkeit auf die volle Entschädigung, der Ihnen durch den Verkehrsunfall zugefügt wurde. Sie als Geschädigter dürfen einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenhöhe und Schadenumfang beauftragen. Das dürfen Sie auch, wenn bereits ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt wurde. Die Versicherung des Unfallverursacher muss in der Regel die Kosten des Gutachtens tragen. Wir sprechen jede Leistung bereits vorher mit Ihnen ab, damit haben Sie eine Kostensicherheit und erleben keine Überraschungen. Die Schadens- und Wertgutachten werden nach rechtlichen Vorgaben erstellt.
Der Erwerb, das Sammeln und die Pflege von Old- und Youngtimern sind eine Herzensangelegenheit. Umso wichtiger ist es, dass Käufer und Verkäufer beim Handel einen fairen Preis vereinbaren und dass Ihr Schmuckstück im Anschluss ausreichend versichert ist. Die Grundlage hierfür ist ein umfassendes Wertgutachten für Ihr Liebhaberstück.
KFZ - Sachverständigenbüro
Thomas Strack
Schmiedbachstr. 57A
76467 Bietigheim
Tel. 0173 / 314 8198
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